Identität leben und gestalten | Magazin ARTISET | 3 2024

ARTISET 03 I 2024 45 Aktuell Die Verantwortlichkeiten festlegen Bestimmen Sie einen Datenschutzverantwortlichen, der für die Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzkonzepts zuständig ist. Bestimmen Sie die Verantwortung auf allen Ebenen, von der Trägerschaft bis zum einzelnen Mitarbeitenden, und legen Sie fest, wer auf welche Datensammlungen Zugriff hat. Richten Sie entsprechende Zugangsberechtigungen ein. Schulungen durchführen Organisieren Sie regelmässige Datenschutzschulungen für alle Mitarbeitenden, um ein fundiertes Verständnis der Datenschutzprinzipien zu gewährleisten und sicherzustellen, dass jeder und jede die Bedeutung des Datenschutzes und die korrekte Handhabung personenbezogener Daten kennt. Kantonale Bestimmungen berücksichtigen Nehmen Sie nebst dem revidierten Datenschutzgesetz auch Rücksicht auf kantonale Anpassungen und Ergänzungen. Fragen Sie, wenn nötig, beim kantonalen Beauftragten nach. Und falls dies erforderlich ist, führen Sie eine Datenschutzfolgenabschätzung oder eine Risikobewertung durch, um Entscheide für ihre Massnahmen zu treffen. Informationspflichten wahrnehmen Sichern Sie die Einwilligung (auch vertraglich) der betroffenen Personen, insbesondere bei besonders schützenswerten Daten. Erfüllen Sie Ihre Informationspflichten, indem Sie mittels vertraglicher Bestimmungen oder Schulungen informieren. Einsichtsrechte gewährleisten Ermöglichen Sie betroffenen Personen, ihre Rechte auf Einsicht und Auskunft effektiv wahrzunehmen. Verankern Sie mögliche Auskunftsanfragen so in ihrer Organisation, dass Sie diese auch realisieren können. Daten löschen Stellen Sie sicher, dass Daten, die nicht mehr benötigt werden, ordnungsgemäss gelöscht oder vernichtet werden. Dabei dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Archivierungspflichten nicht ausser Acht gelassen werden. Externe Datenbearbeitende berücksichtigen Treffen Sie entsprechende Massnahmen mittels Vertraulichkeitserklärungen (auch bei der Trägerschaft), allgemeiner Geschäftsbedingungen der externen Verarbeitenden oder Auftragsverarbeitungsvereinbarungen. * Nicola Travaglini ist Teilhaber der Beratungsfirma inOri GmbH mit Sitz in Interlaken. Zur Unterstützung bei der Umsetzung des Datenschutzgesetzes führt das Unternehmen im Auftrag von Artiset Workshops und Webinare für Verantwortliche von Institutionen durch. Das gemeinsame Angebot von Artiset und inOri findet sich hier: Die Umsetzungshilfen finden sie hier:

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