Die Qualität der Pflege weiterentwickeln Magazin ARTISET 12

10 ARTISET 12 I 2023 Im Fokus Weshalb gibt es eine nationale Erhebung? «Die Leistungserbringer sind verpflichtet, den zuständigen Bundesbehörden die Daten bekannt zu geben, die benötigt werden, um … die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen zu überwachen.» So steht es in Artikel 59a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Leistungserbringer wie Spitäler und Heime werden unter anderem dazu aufgefordert, Angaben zu «medizinischen Qualitätsindikatoren» zu machen. Zudem heisst es: «Die Daten werden veröffentlicht.» Erhoben werden die Daten vom Bundesamt für Statistik, das die Daten dem Bundesamt für Gesundheit zur Verfügung stellt, das wiederum für die Veröffentlichung zuständig ist. Seit etlichen Jahren bereits werden von allen Akutspitälern solche Indikatoren erhoben und publiziert. Im Heimbereich wurden im Rahmen eines Pilotprojekts von 2009 bis 2018 von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe geeignete Qualitätsindikatoren erarbeitet und ausgewertet. Sechs davon wurden ausgewählt. Die Arbeitsgruppe stand unter der Leitung von Curaviva. Anfang 2024: Erste Publikation auf Heimebene Seit 2019 werden die Indikatoren bei allen Pflegeheimen erhoben. Erstmals publiziert hat das Bundesamt für Gesundheit die Daten der Qualitätsindikatoren im Mai 2022, Die nationalen Qualitätsindikatoren: Daten und Fakten auf der Grundlage der Daten 2019 und 2020. Weil die Datenqualität Mängel aufwies und vor allem die Risikoadjustierung fehlte, wurden die Daten nach Kantonen zusammengefasst und dienten vor allem illustrativen Zwecken. Gemäss Auskunft des BAG werden die Indikatoren Anfang 2024 – basierend auf den Daten 2021 – erstmals auf Heimebene publiziert. Das Bundesamt beabsichtigt, die Indikatoren jährlich zu veröffentlichen. Die Vergleichbarkeit der Werte Die medizinischen Qualitätsindikatoren werden für die Publikation auf Heimebene mit Risikoadjustierung berechnet. Damit wird bezweckt, dass jene Faktoren neutralisiert werden, die den Indikatorwert beeinflussen, aber nicht mit der Qualität der erbrachten Leistungen zusammenhängen. Dadurch soll erreicht werden, dass die Qualität in den gemessenen Bereichen genau abgebildet und ein angemessener Vergleich zwischen den Heimen ermöglicht wird. Die Risikoadjustierung kann allerdings nur bestimmte und nie alle Faktoren berücksichtigen. Zu den möglichen Variablen für die Risikoadjustierung gehören die Pflegestufe der Bewohnerinnen und Bewohner oder die kognitive Leistungsfähigkeit, aber auch das Alter und das Geschlecht sowie Anzeichen emotionaler Instabilität und Depressionen. Arbeitsinstrumente von Curaviva finden Sie hier: Der vom BAG im Mai 2022 publizierte Bericht: Einen Leitfaden zur Datenerhebung finden Sie hier:

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